Lizenzvertrag für das Softwareprodukt Munnin Rainer Bauer, Rotenbacher Straße 40, D-73479 Ellwangen, Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, hat das Computerprogramm "Munnin" geschaffen und besitzt alle Rechte an dem Softwareprodukt "Munnin". Er gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer, nachfolgend 'Lizenznehmer' genannt, anerkannt und eingehalten werden: 1. Installation Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Datenverlust vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieses Softwareprodukts erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben, raten wir dringend die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst danach die Installation neu zu starten. Darüber hinaus empfehlen wir Datensicherungen in regelmäßigen und kurzen Abständen durchzuführen (s. Punkt 10 Haftungsausschluss). 2. Beginn und Dauer des Vertrags Der Vertrag beginnt mit der Installation, dem Kopieren oder einer anderweitigen Verwendung des Softwareprodukts. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf. 3. Lizenzarten Die Lizenzarten unterscheiden sich hinsichtlich der verfügbaren Funktionen und der Laufzeit. Die Details hierzu finden sich auf der Internetseite www.munnin.com ("Lizenzarten & Preise"). Munnin-Light ist Shareware. Munnin-Light darf kostenlos und zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Munnin-Impression Lizenzen können von Endbenutzern nicht entgeltlich erworben werden, sondern werden im Rahmen von speziellen Veröffentlichungen (z.B. in Computerzeitschriften) auf einem Datenträger (CD, DVD, etc.) herausgegeben. Munnin-Impression Lizenzen sind nur für die auf dem Datenträger enthaltene "Major" Produktversion gültig. Die Lizenzarten Munnin-Advanced, Munnin-Professional, Munnin-Business und Munnin-Enterprise, nachfolgend "Vollversionen" genannt, müssen zur Nutzung (in Lizenz) entgeltlich erworben werden. Die Vollversionen erlauben dem Lizenznehmer die Benutzung der Lizenzdatei auf genau einem Rechner zur selben Zeit. Nicht zulässig ist die gleichzeitige Benutzung der Lizenzdatei durch mehr als eine Person an einem oder verschiedenen Computern. Die Laufzeit der Vollversionen ist zeitlich begrenzt (Ziff. 4.2.c). 4. Lizenzierung Dieses Softwareprodukt ist urheberrechtlich geschützt (durch nationales Recht und internationale Verträge). Dieses Softwareprodukt wird nicht verkauft, sondern lediglich lizenziert. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Lizenzgeber. Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die unabdingbaren Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ergänzende Anwendung. 4.1 Nutzungsumfang Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich begrenzte Recht ein, die ihm zur Nutzung überlassene Software gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen. Der Lizenznehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers, die nicht unbillig verweigert werden darf, berechtigt, die Software abzuändern, zu bearbeiten oder zu übersetzen. Es ist nicht zulässig, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind die jeweils gesetzlich zulässigen Fälle der Dekompilierung und der Fehlerbeseitigung. Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Identifikation der Software dienenden Merkmale dürfen vom Lizenznehmer nicht abgeändert werden. Die Lizenzdatei selbst darf in keinem Falle abgeändert oder verändert werden. 4.2 Lizenzdatei - Vor dem Kauf einer Softwarelizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet die ordnungsgemäße Funktionalität des Softwareprodukts auf seinem Rechner durch Installation und Inbetriebnahme der Sharewareversion Munnin-Light zu überprüfen. Eine Lizenz zur Freischaltung der Sharewareversion Munnin-Light kann auf der Internetseite www.munnin.com bestellt werden.
- Nachdem das vereinbarte Entgelt beim Lizenzgeber eingegangen ist, erhält der Lizenznehmer eine kundenspezifisch generierte Lizenzdatei. Die Lizenzdatei wandelt Munnin-Light in eine Vollversion um (Munnin-Advanced, Munnin-Professional, Munnin-Business oder Munnin-Enterprise). Die Lizenzdatei wird ausschließlich per E-Mail zugestellt. Die Lizenzdatei ist nicht Teil des Softwareprodukts.
- Die Laufzeit der Lizenzdatei beginnt mit der Lieferung gemäß Ziffer 4.2.b und umfasst den bei der Bestellung vereinbarten Zeitraum (falls nicht anders vereinbart beträgt dieser ein Jahr).
Nach dem Ende der Laufzeit ist die Lizenzdatei nicht mehr gültig und die Funktionalität des Softwareprodukts entspricht wieder dem der Sharewareversion Munnin-Light. Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich vor dem Ende der Laufzeit eine neue Lizenzdatei zu erwerben, wenn er die Funktionen der Vollversion weiterhin nutzen will. Es besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf Verlängerung der Lizenzdatei nach dem Ende der Laufzeit. 4.3 Weitergabe der Lizenzdatei Die Lizenzdatei darf nur von der Person oder Organisation, die sie erworben hat, gespeichert und verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers die Lizenzdatei an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben oder öffentlich zu publizieren (z.B. im Internet). Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers, die Lizenzdatei an Dritte zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu verschenken oder in irgendeiner sonstigen Weise zu unterlizenzieren. Der Lizenznehmer hat alle zumutbaren, aber auch notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass ein Zugriff auf die Lizenzdatei durch Unbefugte verhindert wird. Soweit der Lizenzgeber einer Weitergabe an Dritte zugestimmt hat, ist der Lizenznehmer verpflichtet, durch Vereinbarung mit dem Erwerber sicherzustellen, dass dieser die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen vollumfänglich einhält. Darüber hinaus ist der Lizenznehmer verpflichtet alle in seinem Besitz befindlichen Kopien/Vervielfältigungen der Lizenzdatei nach der Weitergabe an den Dritten endgültig und dauerhaft zu löschen. Außerdem hat er Name, Vorname, Geburtsdatum und ladungsfähige Anschrift nebst E-Mail Adresse des neuen Lizenznehmers dem Lizenzgeber unverzüglich nach Weitergabe der Lizenz in Textform mitzuteilen. Die Weitergabe des Originaldatenträgers einer Munnin-Impression Lizenz ist erlaubt. In diesem Fall ist der Lizenznehmer zur Rückabwicklung (Ziff. 4.5) des Vertrags verpflichtet. Nicht erlaubt ist die entgeltliche oder unentgeltliche Verbreitung von Kopien des Originaldatenträgers (oder Teilen davon) einer Munnin-Impression Lizenz. Verstößt der Lizenznehmer gegen die vorgenannten Verpflichtungen haftet er dem Lizenzgeber weiter aus diesem Vertrag. 4.4 Verlust der Lizenzdatei Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Softwareprodukt und die Lizenzdatei so aufzubewahren, dass das Programm auch nach einem Wechsel, einer Neuinstallation oder eines Defekts des Rechners weiter eingesetzt werden kann. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet verloren gegangene oder zerstörte Lizenzdateien zu ersetzen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, für den Ersatz einer Lizenzdatei eine Aufwandsentschädigung von 8,- EUR vom Lizenznehmer zu verlangen. 4.5 Rückabwicklung des Vertrages Für den Fall, dass der Vertrag rückabgewickelt wird (z.B. nach berechtigtem Widerruf oder wegen nichtbehebbarer Mängel) ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Lizenzdatei und alle in seinem Besitz befindlichen Kopien/Vervielfältigungen hiervon an den Lizenznehmer zurück zu geben sowie die auf seinem(n) Rechner(n) installierte(n) Lizenzdatei(en) nebst sämtlicher Kopien/Vervielfältigungen - gleich auf welchem Medium - vollständig und irreversibel zu löschen. 5. Support Bei Fragen oder Problemen bei der Benutzung des Softwareprodukts steht auf der Internetseite www.munnin.com ein öffentlicher Supportbereich zur Verfügung. Besitzern einer Munnin-Advanced, Munnin-Professional, Munnin-Business oder Munnin-Enterprise Lizenz wird darüber hinaus eine E-Mail Adresse mitgeteilt, über die weitergehende Anfragen gestellt werden können. Ein zeitlicher Rahmen für die Beantwortung von gestellten Supportanfragen wird nicht garantiert. Auch kann keine Garantie für eine abschließende Lösung gegeben werden. 6. Programm Updates Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Aktuelle Versionen des Softwareprodukts stehen auf der Internetseite www.munnin.com zum Download bereit. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und installiert. Eine erworbene Lizenzdatei ist an die "Major" Produktversion gebunden. Die Lizenzdatei behält daher für "Minor" Updates (z.B. Version 1.1 nach 1.2) ihre Gültigkeit; bei einem "Major" Update (z.B. Version 2.7 nach 3.0) wird dem Lizenznehmer das Recht eingeräumt, entgeltlich eine Update-Lizenz zu erwerben. Nach einem Update wird die Unterstützung der vorherigen Produktversion eingestellt. Dies betrifft insbesondere die Behebung von aufgetretenen Fehlern; der Lizenznehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf den Download der aktuellen Programmversion. Lizenznehmer, die im Besitz einer laufzeitbeschränkten Vollversion sind, erhalten bei einem "Major" Update kostenlos eine Lizenzdatei per E-Mail zugesandt, die für die neue "Major" Produktversion gültig ist. Die beim Erwerb der Lizenz vereinbarte Laufzeit bleibt bestehen. 7. Distribution/Weitergabe der Sharewareversion Munnin-Light Die Sharewareversion Munnin-Light darf unter den folgenden Bedingungen weitergegeben werden: - Eine Verteilung/Weitergabe beinhaltet nur die Originalarchive, die auf der Internetseite www.munnin.com zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht gestattet, irgendwelche Dateien im Distributionsarchiv zu ändern, zu entfernen oder hinzuzufügen.
- Die Beschaffenheit als limitierte Ausgabe, bzw. Sharewareversion wird nicht falsch dargestellt.
- Nur die jeweils aktuelle Programmversion von Munnin-Light darf unter folgenden Bedingungen veröffentlicht werden:
- Veröffentlichungen auf CD-ROM/DVD als Zeitschriftenbeilage sind erlaubt, wenn der Lizenzgeber per E-Mail mit Angabe der Zeitschrift sowie der Heftnummer unverzüglich benachrichtigt wird. Die Übersendung eines Belegexemplars ist gewünscht aber nicht obligatorisch.
- Veröffentlichungen auf CD-ROM/DVD innerhalb von Sharewaresammlungen und die Weitergabe der Software als Bookware erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers.
Nicht erlaubt ist der entgeltliche Vertrieb oder der Vertrieb zur Förderung kommerzieller Zwecke sowie der Vertrieb auf Auktionsplattformen im Internet. Unter keinen Umständen darf die Lizenzdatei weitergegeben werden (Ziff. 4.3). 8. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Die Weitergabe von Lizenzdateien sowie die Entwicklung und Weitergabe von Software zur Generierung/Manipulation von Lizenzdateien verwirklicht den Tatbestand des Computerbetrugs nach § 263a StGB und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet. Der Lizenzgeber wird jeden Verstoß zur Anzeige bringen und Schadensersatz geltend machen. Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die dem Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen. Unabhängig davon verpflichtet sich der Lizenznehmer hiermit, für jeden Verstoß gegen die Obliegenheiten aus Ziff. 4.1, 4.3 und/oder 7 an den Lizenzgeber eine Vertragsstrafe in Höhe 2.500,00 EUR (i.W.: zweitausendfünfhundert EURO) zu zahlen. 9. Gewährleistung 9.1 Allgemein Die Software wurde mit größter Sorgfalt entwickelt. Die Parteien sind sich aber dennoch darüber einig, dass es auf dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, eine für alle Anwendungen und alle Anwender absolut fehlerfreie Software zu produzieren. Der Lizenzgeber gewährleistet daher grundsätzlich nur, dass die Software mit der im Internet unter www.munnin.com bereitgestellten Produktspezifikation (Features) übereinstimmt. Die verschuldensunabhängige Haftung/Gewährleistung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren, wird ausgeschlossen, soweit der Lizenzgeber den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber erhebliche Abweichungen zwischen der überlassenen Software und der Dokumentation hierzu im Internet unter www.munnin.com unverzüglich nach deren Entdeckung in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) mitzuteilen. Diese Mitteilung ist mit einer konkreten nachvollziehbaren Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Lizenznehmer stellt dem Lizenzgeber auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen zur Verfügung und verpflichtet sich, bei deren Reproduktion angemessen mitzuwirken. Bei erheblichen Mängeln der Software ist der Lizenzgeber nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Überlassung der nächsthöheren Major-Version berechtigt. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die nicht im Einflussbereich des Lizenzgebers liegen (Siehe Ziff. 9.2). Im übrigen gelten die §§ 437 ff BGB. Für Abweichungen, die auf Änderungen, Reparaturen oder Modifikationen der Software durch den Lizenznehmer oder sonstigen Dritten beruhen, sowie bei Einsatz der Software auf einem Rechner, auf dem nicht zuvor die Shareware Munnin-Light in der aktuellen Version fehlerfrei getestet worden ist, wird keine Gewähr geleistet. 9.2 Änderungen bei einem Auktionshaus Das Softwareprodukt ruft die Internetseiten von Auktionshäusern ab (z.B. eBay). Der Lizenzgeber steht in keiner persönlichen und geschäftlichen Verbindung zu irgendeinem Auktionshaus. Bei einer Änderung der Internetseiten oder technischen Änderungen an Strukturen oder Abläufen des Auktionshauses ist eine Einschränkung der Funktionalität des Softwareprodukts zu erwarten. In diesem Fall ist der Lizenzgeber bemüht die Programmfunktionalität durch Anpassungen der Software wieder herzustellen. Eine garantierte Zeitdauer für diese Anpassungen wird nicht gegeben. Insbesondere kann keine Garantie gegeben werden, daß alle Programmfunktionen nach einer Änderung wieder vollständig hergestellt werden können. Anpassungen werden nur an der aktuellen Programmversion durchgeführt. Lizenznehmer von älteren Programmversionen haben keinen Anspruch auf die Behebung eventueller Fehler. 10. Haftungsausschluss Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, Garantien sowie grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) vorliegt noch Leib, Leben oder Gesundheit verletzt wurden bzw. ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit gegeben ist. Soweit danach eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit gegeben ist, ist diese auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall des anfänglichen Unvermögens des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber haftet für den Verlust von Daten nur, soweit der Lizenznehmer sichergestellt hat, dass diese aus maschinenlesbaren Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduziert werden können. Der Lizenznehmer hat danach für eine werktägliche Sicherung seiner Daten eigenverantwortlich zu sorgen und insbesondere im Falle eines vermuteten Softwarefehlers allen notwendigen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen unverzüglich zu ergreifen. 11. Datenschutz Die durch die Lizenzierung erhaltenen Registrierungsdaten des Lizenznehmers werden vom Lizenzgeber ausschließlich für die Information in Zusammenhang mit dem Softwareprodukt genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Lizenznehmer verpflichtet sich seinerseits, die in Zusammenhang mit Anfragen und Lizenzierung der Software erhaltenen persönlichen Daten des Autors (E-Mail Adresse, Bankverbindung, ggf. Telefon- und Faxnummern usw.) nicht für andere Zwecke als der Korrespondenz mit dem Autor zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. 12. Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und dem Softwareprodukt verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. 13. Rechtswahl und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Vertrag mit einem Kaufmann i.S.d. HGB abgeschlossen wird, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort D-73479 Ellwangen. 14. Schlussbestimmungen Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nicht getroffen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine zulässige, im wirtschaftlichen ihr gleichkommende zu ersetzen. Ellwangen, April 2008 Copyright © Rainer Bauer Alle Rechte vorbehalten Version: 8 |